Leistungen
- Prüfung von Bau- und Pflegeleistungen im Garten- und Landschaftsbau,
- technische Beratung,
- Beweissicherung bei Streitigkeiten,
- Gutachten für Privatleute, Unternehmen oder öffentliche Stellen,
- Gerichtsgutachten.
Auftraggeber und Referenzen
Mit der Erstattung von Sachverständigengutachten wurde ich bisher von Amts- und Land- und Oberlandesgerichten, Versicherungen, Bauträgern, Baufirmen, Generalunternehmern, Stadtverwaltungen und Privatleuten beauftragt. Ich habe bundesweit Aufträge, hin und wieder auch im Ausland. Einschlägige Referenzen kann ich Ihnen auf Anfrage benennen.
Sollte ein an mich herangetragenes Anliegen nicht in mein Sachgebiet fallen, vermittle ich selbstverständlich entsprechend spezialisierte Kollegen.
Zur öffentlichen Bestellung
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist, wer durch eine öffentlich-rechtliche Institution bestellt und vereidigt wurde. Das heißt, dass er im Bestellungsverfahren besondere Sachkunde, Objektivität, Unabhängigkeit und Vertrauenswürdigkeit nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften nachgewiesen hat und in seiner Arbeit ebensolchen Vorschriften unterliegt.
Von Gerichten sollen nur ö.b.u.v. Sachverständige beauftragt werden. Die Bezeichnung "Sachverständiger" allein ist gesetzlich nicht geschützt. Auch die Anerkennung durch private Sachverständigenvereinigungen ersetzt die öffentliche Bestellung und Vereidigung nicht.
Ö.b.u.v. Sachverständige haben ihre Gutachten objektiv, unparteilich und unabhängig zu erstatten, hierauf werden sie vereidigt. Wenn sie gegen diese Pflichten verstoßen, machen sie sich strafbar.
Diese Pflichten gelten selbstverständlich auch für ihre Arbeit als Privatgutachter.
Weitere Informationen zu öffentlich bestellten Sachverständigen finden Sie in den Sachverständigenordnungen der Architektenkammer Sachsen und der Industrie- und Handelskammer Dresden unter den folgenden Links.