ö.b.u.v. Sachverständiger für Garten- und Landschaftsbau

Leistungen

- Prüfung von Bau- und Pflegeleistungen im Garten- und Landschaftsbau,

- technische Beratung,

- Beweissicherung bei Streitigkeiten,

- Gutachten für Privatleute, Unternehmen oder öffentliche Stellen,

- Gerichtsgutachten.

 

Auftraggeber und Referenzen

Mit der Erstattung von Sachverständigengutachten wurde ich bisher von Amts- und Land- und Oberlandesgerichten, Versicherungen, Bauträgern, Baufirmen, Generalunternehmern, Stadtverwaltungen und Privatleuten beauftragt. Ich habe bundesweit Aufträge, hin und wieder auch im Ausland. Einschlägige Referenzen kann ich Ihnen auf Anfrage benennen.

 

Sollte ein an mich herangetragenes Anliegen nicht in mein Sachgebiet fallen, vermittle ich selbstverständlich entsprechend spezialisierte Kollegen.

 

Zur öffentlichen Bestellung

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist, wer durch eine öffentlich-rechtliche Institution bestellt und vereidigt wurde. Das heißt, dass er im Bestellungsverfahren besondere Sachkunde, Objektivität, Unabhängigkeit und Vertrauenswürdigkeit nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften nachgewiesen hat und in seiner Arbeit ebensolchen Vorschriften unterliegt.

 

Von Gerichten sollen nur ö.b.u.v. Sachverständige beauftragt werden. Die Bezeichnung "Sachverständiger" allein ist gesetzlich nicht geschützt. Auch die Anerkennung durch private Sachverständigenvereinigungen ersetzt die öffentliche Bestellung und Vereidigung nicht.

 

Ö.b.u.v. Sachverständige haben ihre Gutachten objektiv, unparteilich und unabhängig zu erstatten, hierauf werden sie vereidigt. Wenn sie gegen diese Pflichten verstoßen, machen sie sich strafbar. Diese Pflichten gelten selbstverständlich auch für ihre Arbeit als Privatgutachter.

 

Weitere Informationen zu öffentlich bestellten Sachverständigen finden Sie in den Sachverständigenordnungen der Architektenkammer Sachsen und der Industrie- und Handelskammer Dresden unter den folgenden Links.

Sachverständigenordnung der Architektenkammer Sachsen
140926_Sachverstaendigenordnung_Beschlus
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Sachverständigenordnung der IHK Dresden
Sachverständigenordnung-2012-IHK-Dresden
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Tom Kirsten

Freier Landschaftsarchitekt bdla

ö.b.u.v. Sachverständiger

 

Gerichtsstraße 4

01796 Pirna

Tel. 03501 4629335

Fax 03501 4675635

Mobil 0172 8491443

 

Niederlassung Berlin

Reichenberger Str. 124

10999 Berlin

Tel. 030 585844430

 

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