Leistungen
- Prüfung von Bau- und Pflegeleistungen im Garten- und Landschaftsbau,
- technische Beratung,
- Beweissicherung bei Streitigkeiten,
- Gutachten für Privatleute, Unternehmen oder öffentliche Stellen,
- Gerichtsgutachten.
Auftraggeber und Referenzen
Auftraggeber meiner Gutachten sind bundesweit Amts- und Land- und Oberlandesgerichte, Bauträger, Baufirmen, Generalunternehmer, öffentliche Verwaltungen und Privatleute. Referenzen werden auf Anfrage benannt.
Sollte ein an mich herangetragenes Anliegen nicht in mein Sachgebiet fallen oder entsprechende Spezialkenntnisse erfordern, vermittle ich selbstverständlich entsprechend spezialisierte Kolleginnen oder Kollegen.
Zur öffentlichen Bestellung
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist, wer durch eine öffentlich-rechtliche Institution bestellt und vereidigt wurde. Das heißt, dass er im Bestellungsverfahren besondere Sachkunde, Objektivität, Unabhängigkeit und Vertrauenswürdigkeit nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften nachgewiesen hat und in seiner Arbeit ebensolchen Vorschriften unterliegt.
Von Gerichten sollen nur ö.b.u.v. Sachverständige beauftragt werden. Die Bezeichnung "Sachverständiger" allein ist gesetzlich nicht geschützt. Auch die Anerkennung durch private Sachverständigenvereinigungen ersetzt die öffentliche Bestellung und Vereidigung nicht.
Ö.b.u.v. Sachverständige haben ihre Gutachten objektiv, unparteilich und unabhängig zu erstatten, hierauf werden sie vereidigt. Wenn sie gegen diese Pflichten verstoßen, machen sie sich strafbar.
Diese Pflichten gelten selbstverständlich auch für ihre Arbeit als Privatgutachter.
Weitere Informationen zu öffentlich bestellten Sachverständigen finden Sie in den Sachverständigenordnungen der Architektenkammer Sachsen und der Industrie- und Handelskammer Dresden unter den folgenden Links.