Leistungen
- Prüfung von Bau- und Pflegeleistungen im Garten- und Landschaftsbau, Sportplatzbau,
- technische Beratung,
- Beweissicherung bei Streitigkeiten,
- Probenahme nach LAGA PN 98 ud EBV § 8,
- Gutachten für Privatleute, Unternehmen oder öffentliche Stellen,
- Gerichtsgutachten.
Auftraggeber und Referenzen
- Amts- und Land- und Oberlandesgerichte,
- Bauträger, Baufirmen, Generalunternehmer,
- öffentliche Verwaltungen,
- Privatleute.
Referenzen für Sachverständigenleistungen werden auf Anfrage benannt.
Zur öffentlichen Bestellung
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist, wer durch eine öffentlich-rechtliche Institution bestellt und vereidigt wurde und öffentlich-rechtlichen Vorschriften unterliegt.
Ö.b.u.v. Sachverständige haben ihre Gutachten objektiv, unparteilich und unabhängig zu erstatten, hierauf werden sie vereidigt. Wenn sie gegen diese Pflichten verstoßen, machen sie sich strafbar.
Diese Pflichten gelten auch als Privatgutachter.
Weitere Informationen zu öffentlich bestellten Sachverständigen finden Sie in den Sachverständigenordnungen der Architektenkammer Sachsen und der Industrie- und Handelskammer Dresden.